Informationen

Liebe Nutzer:innen,

Unser Schulessen kostet für Schüler:innen 3,50€ und für Erwachsene 4,80€. Die Bestellzeiten sind eine Woche im Vorraus! Es gibt die Möglichkeit, dass Eltern die die Zugänge ihrer Kinder (bei Geschwistern) zusammen verwalten können. 

Häufig gestellte Fragen: (Fragen zum Abo und dem Elternzugang finden Sie nachstehend.)

  1. Zu welchen Zeiten kann ich im Speisesaal essen?
    Der Speisesaal ist täglich von 11:30 - 14:00 Uhr geöffnet.
  2. Wie kann ich mich anmelden?
    Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Internetseite oder bekommen Sie im Schulbüro. Diese geben Sie bitte zur Bearbeitung ausgefüllt im Schulbüro ab und erhalten dort auch schnellstmöglich Ihre Zugangsdaten und den Chip.
  3. Gibt es auch eine App zum i-NET-Menue-App?
    Ja! Dafür benötigten Sie eine Systemnummer für den Login.
    Diese lautet: 7 1 3 8 9 1
  4. Muss ich mich auch bei nur einmaliger Nutzung anmelden?
    Jeder Nutzer unserer Schulküche muss sich anmelden. Erwachsene Nutzer haben die Möglichkeit andere Personen einzuladen und mehr als ein Essen pro Tag zu bestellen.
  5. Kostet die Anmeldung etwas?
    Nein, die Anmeldung ist kostenfrei  es werden jedoch 5,- € Pfand für den Chip vom Benutzerkonto abgezogen. Die Anmeldung im System verpflichtet nicht zur Bestellung.
  6. Was kostet das Essen?
    Schüler*innen zahlen pro Essen 3,50 € und Erwachsene pro Essen 4,80 €
  7. Warum muss ich meine Kontodaten angeben?
    Über diese Daten erfolgt im System die Zuordnung der Einzahlungen zu den einzelnen Benutzerkonten. (Durch die Angabe wird kein Lastschriftmandat erteilt!)
  8. Kann ich auch im Büro mit Bargeld das Benutzerkonto aufladen?
    Nein, eine Barzahlung ist nicht möglich.
  9. Wohin muss ich überweisen und mit welchem Verwendungszweck?
    Die Zahlungen erfolgen bitte an:
    Rudolf-Steiner-Schule Dortmund e. V.
    IBAN: DE78 3702 0500 0008 3771 03
    BIC: BFS WDE 33 XXX
    Bitte mit dem Namen und Vorname des oder der Nutzer/s als Verwendungszweck.
  10. Eingezahlter Betrag wird (noch) nicht als Guthaben angezeigt?
    Bitte beachten Sie, dass es zwischen 3 und 5 Werktagen dauern kann, bis Ihr Guthaben angezeigt wird.
    Während der Ferienzeiten kann sich dieses Zeitfenser auch deutlich verlängern.
  11. Wie kann ich mir die Einzahlungen vereinfachen?
    Sie können einen Dauerauftrag einrichten; dann ist immer ausreichend Guthaben auf dem Benutzerkonto. Kontrollieren Sie zwischendurch die Höhe des Guthabens, meist sammelt sich ein Guthaben an. Es ist nicht möglich ein Lastschriftmandat einzurichten.
  12. Geschwisterkinder?
    Müssen ebenfalls angemeldet werden. Diese bekommen einen eigenen Zugang, werden aber dem gleichen Benutzerkonto zugeordnet. Dadurch können Sie Einzelauswertungen und Gesamtauswertungen sehen.
  13. Ich habe mehrere Kinder an der Rudolf-Steiner-Schule, muss ich für jedes Kind eine Überweisung tätigen?
    Nein, diese werden einem Benutzerkonto zugeordnet, vorausgesetzt alle Zahlungen erfolgen von dem gleichen Konto. Die Gesamtsumme des Guthabens sollte jedoch für alle Nutzer ausreichen.
  14. Ich habe Kinder an der Rudolf-Steiner- und an der Georgschule, was muss ich beachten?
    Beide Schulen sind eigenständig, daher kann kein gemeinsames Benutzerkonto eingerichtet werden.
  15. Was mache ich, wenn ich den Chip verliere?
    Sobald Sie den Verlust feststellen und nochmal gründlich gesucht haben, melden Sie diesen im Schulbüro und lassen den Chip sperren. Nicht unerwähnt bleiben darf die Information, dass auf dem Chip keine personenbezogenen Daten gespeichert sind. Auf ihm ist lediglich eine Systemnummer zu finden.
    Im Schulbüro wird ein neuer Chip zugewiesen. Das Pfand in Höhe von 5,-€ wird dem I-Net Konto belastet. Eine Neuanmeldung ist nicht nötig.
  16. Wann wird der neue Speiseplan in das System eingestellt?
    Der Speiseplan der kommenden Woche wird sin der Regel 2 Wochen vorher ins eingepflegt
  17. Bis wann muss bestellt werden?                                                              Bestellt werden muss eine Woche im Voraus bis spätestens 21.00 Uhr. (z.B. für den Montag kommender Woche, montags bis 21.00 Uhr)
  18. Mein Kind isst jeden Tag im Speisesaal. Muss ich jeden Tag bestellen?
    Nein, es besteht auch die Möglichkeit der so genannten Abo-Funktion. Bei dieser wird die Bestellung entweder für Mischkost oder vegetarische Kost montags bis freitags automatisch durchgeführt. Stornierungen im Krankheitsfall sind auch dann möglich.
  19. Kann ich auch spontan essen gehen?
    Das ist auf Grund unserer Bestellzeiten nur möglich, wenn ein Essen durch Stornierung "frei" wurde. Dies kann dann gebucht werden, auch noch am selben Tag.
  20. Bis wann kann ich bestelltes Essen stornieren?
    Eine Stornierung ist bis 8.30 Uhr desselben Tages möglich. Die Stornierung kann im Internet oder am Terminal erfolgen. Für die Stornierungen ist jeder Nutzer selbst verantwortlich.
  21. Mein Kind ist krank, was muss ich tun?
    Das Essen kann bis 8.30 Uhr am selben Tag storniert werden. Bei der Abo-Funktion können die Bestellungen für einen beliebigen Zeitraum durch eine Abwesenheitsmeldung unterbrochen werden. So brauchen Sie nicht jeden Tag nach der Bestellung des Systems (21 Uhr am Vortag) jedes einzelne Essen stornieren.
  22. Wer ist für die Stornierung und/oder Abwesenheitsmeldung (nur beim Abo) des Essens verantwortlich, wenn mein Kind krank ist?
    Für die Stornierungen und/oder Abwesenheitsmeldung (siehe auch Punkt 19) ist der Nutzer (oder Erziehungsberechtigte) verantwortlich. Bitte beachten Sie die Stornierungsfristen.
  23. Kann ich stornieren, wenn die Frist abgelaufen ist?
    Nein. In begründeten Fällen (Kind verunfallt, wird krank etc.) kann eine Stornierung schriftlich(per Mail) über das Schulbüro beantragt werden.
    Eine Liste der Kinder die bei der Krankenschwester waren, wird freitags im Büro abgegeben, sodass eine Stornierung in der nächsten Woche erfolgen kann.
  24. Warum erfolgt keine automatische Stornierung anhand der Meldungen der Krankenschwester?
    Viele Kinder gehen trotzdem noch Essen oder nehmen das Essen mit nach Hause. Eine Stornierung erfolgt deshalb nur, wenn eine Meldung im Büro eingeht.
  25. Wann bekomme ich das Geld bei Stornierung des Essens zurück?
    Der Betrag wird umgehend dem Konto gutgeschrieben.
  26. Kann mein Kind Freunde zum Essen einladen?
    Nein, für Schüler*innen ist ein Bestelllimit von einem Essen pro Tag eingerichtet. Eine Entfernung der Begrenzung oder eine Erweiterung der Bestellmenge ist bei schriftlicher Anmeldung im Büro möglich. Diese Änderung ist dauerhaft.
  27. Kann ich bei einem Kindergeburtstag mit allen Kindern in der Schulküche essen?
    Ja, dies kann im Schulbüro freigeschaltet werden. Dazu melden Sie dies bitte vorab im Büro an.
  28. Gilt das Bestelllimit auch für Erwachsene?
    Nein, dort ist kein Limit eingerichtet. Sollte ein Limit vorhanden sein, melden Sie sich im Büro, dort kann es entfernt werden.
  29. Wie kann ich nachvollziehen, was und wann mein Kind gegessen hat?
    Dazu melden Sie sich auf der Internetseite (des Benutzers) an und gehen über Verwaltung – Meine Daten – Bestellungen. Dort finden Sie alle relevanten Daten zu diesem Benutzer.
    Über Verwaltung – I-NET-Benutzerkonto  Kontoauszug, haben Sie Einblick in die gesamten Bewegungen des I-Net-Kontos (bei mehreren Benutzern). Über Auswertungen finden Sie dazu weitere Details.
  30. Kann ich im Speisesaal auch mit Bargeld bezahlen?
    Nein!
  31. Ich möchte mich abmelden, was muss ich tun?
    Für das I-Net muss ein Abmeldeformular ausgefüllt werden. Dieses ist im Schulbüro oder unter https://rss-do.inetmenue.de/sf/ erhältlich.
    Bitte beachten Sie, dass bei einer Abgabe des Formulars ohne Chip von einem Verlust ausgegangen wird und die Bearbeitung ohne Pfand-Erstattung erfolgt. Eine nachträgliche Erstattung ist leider nicht möglich.
  32. Mein Kind verlässt die Schule, gilt die Kündigung auch für das I-Net?
    Nein, das i-NET muss extra mit dem entsprechendem Formular gekündigt werden. Dieses ist im Schulbüro oder unter https://rss-do.inetmenue.de/sf/ erhältlich. Sollte nach drei Wochen keine Abmeldung (mit dem Chip) eingereicht worden sein, wird eine Abmeldung seitens der Schule eingeleitet. Die Erstattung eines evtl. Restguthabens erfolgt auf eines der hinterlegten Konten. Änderungen sind danach leider nicht mehr möglich.
  33. Warum nur ein Terminal im „Westbau“?
    Überzeugende Argumente seitens der Pädagogen haben dazu geführt, dass die Planungen überdacht wurden und es künftig keinen Terminal im Ostbau geben wird.
    Desweiteren haben sich die Bearbeitungsmöglichkeiten durch den Terminal im Westbau und/oder online als ausreichend erwiesen.
  34. Brauche ich ein Passwort für das Terminal?
    Nein, zur Bedienung wird der Chip vor das Lesegerät gehalten. Die Abmeldung vom System erfolgt automatisch, sobald der Chip vom Lesegerät entfernt wird.
  35. Ich habe meine Zugangsdaten vergessen / verloren, was muss ich tun?
    Sie melden sich im Schulbüro, denn nur dort kann ihr Passwort zurückgesetzt werden. Die neuen Zugangsdaten werden Ihnen dort auch ausgegeben. (Es gibt aus sicherheitstechnischen Gründen keine Möglichkeit die bisherigen Zugangsdaten nochmal auszulesen.)
    Bitte ändern Sie die erhaltenen Daten umgehend. Nach der Änderung des Benutzernamens muss diese zunächst gespeichert werden (Icon oben rechts im Bildschirm), bevor die Änderung des Passwortes erfolgen kann. Speichern nicht vergessen!
  36. Ich gehöre nicht zur Rudolf-Steiner oder Georgschule kann ich trotzdem im Speisesaal essen gehen?
    Unser Speisesaal steht allen Menschen offen, sofern Sie sich für das I-Net Menue über das Schulbüro der Rudolf-Steiner-Schule angemeldet haben.
  37. Was mache ich als Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe?
    Wie bisher wird im Nachhinein der Differenzbetrag auf Ihr Konto überwiesen, wenn die Anträge in unserer Buchhaltung entsprechend vorliegen und die Zahlungen vom Amt eingegangen sind.
  38. Warum und wann erhalte ich Zahlungserinnerungen per Mail?
    Bei einem Guthaben von 35,- € oder weniger auf einem Benutzerkonto (darauf können mehrere Nutzer angemeldet sein)  wird automatisch vom System die Erinnerung versendet, damit immer ausreichend Guthaben vorhanden ist. Diese Erinnerung wird dann alle 10 Tage versendet, bis eine Zahlung erfolgt ist.
    Die Mail hat in der Betreffzeile "Zahlungserinnerung" stehen. Als Teil der Programmnierung ist eine inhaltliche Änderung der Betreffzeile leider nicht möglich.
  39. Warum erscheinen manchmal sehr kurzfristig (Vortag) noch weitere Essen, die vorher nicht bestellbar waren?
    Kinder die nicht essen gehen möchten können am gleichen Tag das Essen bis 8:30 Uhr stornieren. Diese freigewordenen essen können dann noch bis 9:30 gebucht werden. So verhindern wir, dass viele Essen entsorgt werden müssen
  40. An wen wende ich mich, wenn ich noch weitere Fragen zum I-Net habe?
    Sollte Ihre Frage in den FAQs nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an das Schulbüro.

Verwalten mehrerer Teilnehmer in der App

  1. Wie kann ich mehrere Nutzer (z.B. mehrere Kinder oder Elternteile) in der App verwalten?

Bisher war es so, dass die Teilnehmer in der App nur einzeln verwaltet werden konnten. Dafür wurde jetzt ein Verwaltungszugang (Elternzugang) eingerichtet mit dem man mehrere Teilnehmer in der App gleichzeitig veralten kann.

  1. Wie richte ich den Elternzugang ein?

Auf der Internetseite : https://eltern.inetmenue.de/fs/parent/login können Sie sich anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht mit den Benutzerdaten aus dem Inetmenue/RSS damit anmelden können, sondern sich immer neu registrieren müssen. Der Elternzugang ist ja ein reiner Verwaltungszugang und kein Benutzerkonto. Nun muss man noch die Essensteilnehmer hinzufügen (siehe Punkt 3).

  1. Wie füge ich Essenteilnehmer (Benutzerkonten) zu dem Elternzugang hinzu?

Sobald Sie sich beim inetmenue/elternzugang (Internetseite) registriert haben, können Sie in der App diesen Verwaltungszugang öffnen und unter „Mein Kind ist bereits im i-Net registriert“ ihre Kinder hinzufügen. Das System erklärt dann Schritt für Schritt wie sie andere i-Net Teilnehmer hinzufügen (Weiteres dazu auch im Handbuch unter https://benutzerhandbuch.inetmenue.de/der-elternzugang/registrierung-fuer-eltern-verknuepfung-mit-kindern/#:~:text=Wenn%20Sie%20bereits%20einen%20Elternzugang,dort%20alles%20ganz%20normal%20verwalten.)

  1. Warum kann ich als Elternteil nicht mehr für mich Essen bestellen, wenn ich mich mit dem Elternzugang registriert habe?

Der Elternzugang ist nur ein Verwaltungszugang und ist mit keinem Konto verknüpft. Wenn Sie schon als Teilnehmer registriert sind können Sie sich im Elternzugang als Teilnehmer selbst hinzufügen und dann auch, wie für die Kinder, essen bestellen (siehe Punkt 3).

 

Häufige Fragen zur Abo-Funktion:

  1. Was ist die Abo-Funktion?
    Diese Funktion übernimmt automatisch die Bestellung für die angemeldeten Wochentage, solange ausreichend Guthaben vorhanden ist.
  2. Wenn ich die Abo-Funktion nutze, wird dann für jeden Tag bestellt?
    Nein! Jeder Benutzer legt bei der Anmeldung fest, an welchen Tagen (montags bis freitags) das Essen bestellt werden soll. Sie können also auch z. B. nur für montags und mittwochs die automatische Bestellung anmelden.
  3. Wie kann ich diese Funktion nutzen?
    Dafür füllen Sie bitte das im Schulbüro oder unter https://rss-do.inetmenue.de/sf/ erhältliche Anmeldeformular aus.
  4. Ich habe mich für die Abo-Funktion entschieden, wie kann ich sehen, ob diese im System schon eingegeben wurde?
    Unter >Meine Daten / Profil / Status< finden Sie unter dem Punkt Systemgruppe die Angabe Abo…, wenn diese eingestellt ist. (Die Anmeldung wurde im Büro bearbeitet.)
  5. Welche Essensauswahl habe ich mit der Abo-Funktion?
    Sie können sich entweder für Mischkost (erstes Essen am Tag) oder für eine vegetarische Menüauswahl (zweites Essen am Tag) entscheiden.
  6. Kann ich bei der Abo-Funktion täglich mein Essen wählen?
    Sie entscheiden sich bei der Anmeldung für vegetarische Kost (2. Gericht) oder Mischkost (1. Gericht) und das System bestellt automatisch die gewünschte Auswahl. Darüber hinaus können Sie aber bis zur automatischen Bestellung auch entgegen der voreingestellten Auswahl manuell ein anderes Gericht bestellen. Dann fällt die automatische Bestellung für den Bestelltag weg. Achtung: Bei einer Stornierung vor dem Abo-Lauf (1Woche vorher), wird das System um 21 Uhr die Bestellung durchführen.
  7. Wenn sich Veränderungen ergeben, wie kann ich die umsetzen?
    Veränderungen der Essens-Tage, der Kost oder eine komplette Abmeldung können jederzeit über das Schulbüro vorgenommen werden. Änderungswünsche richten Sie bitte ausschließlich ans Schulbüro.
    Achtung: Veränderungen werden nur auf Wunsch der Nutzer druchgeführt und grundsätzlich nicht seitens der Schule!
  8. Mein Kind geht in die Schatzinsel. Was muss ich beachten?
    In der ersten und zweiten Klasse müssen Sie sich fest entscheiden, ob ihr Kind im Speisesaal warm essen oder in die sogenannte „Butterbrotgruppe“ gehen soll. Diese Gruppen sind immer gleich und ein Wechsel ist nur nach vorheriger Absprache möglich. (Diese Gruppierung betrifft nur das Essen und nimmt keinen Einfluss auf die sonstigen Einteilungen in der Schatzinsel.)
    Wenn Ihr Kind im Speisesaal essen soll, so muss (!) es für jeden Tag, in dem es in der Schatzinsel betreut wird, auch für das Essen im Speisesaal angemeldet sein.
    Ab der dritten Klasse ist die Regelung flexibel und Sie können individuell entscheiden, an welchen der Betreuungstage es im Speisesaal isst.
  9. Erfolgt die Kündigung der Abo-Funktion nach der 2. Klasse oder nach dem Ausscheiden aus der Schatzinsel automatisch?
    Nein, die Kündigung muss seitens des Nutzers erfolgen.
  10. Ist eine Stornierung auch beim Nutzen der Abo-Funktion möglich?
    Eine Stornierung ist genauso möglich, wie bei Einzelbestellungen (bis 8.30 Uhr am Essenstag).
  11. Mein Kind ist länger nicht in der Schule (z.B. krank, Kur, Klassenfahrt etc.). Was muss ich beachten?
    Sie können eine Abwesenheitsmeldung im System hinterlegen. Unter >Meine Daten – Abwesenheiten – Neu (oben rechts auf der Seite auf den kreisförmigen Button mit dem "+"- Symbol!)< kann der gewünschte Zeitraum eingegeben werden (speichern nicht vergessen- wieder oben rechts auf der Seite). Dabei werden auch bereits getätigte Bestellungen innerhalb des Zeitraums storniert. Sollte sich dann eine Änderung ergeben und in dem eingteragenen Abwesenheitszeitraum doch ein Essen im Speisesaal eingenommen werden, ist eine manuelle Bestellung (innerhalb der Fristen) immer noch möglich.

    Wenn Sie in Ihrem Profil unter >Meine Daten, Abwesenheiten< gehen, sind Sie zunächst nur auf der Übersichtsseite für bereits angegebene Abwesenheiten. Hier können Sie nur aus bereits erteilten Abwesenheiten filtern, aber keine neuen Abwesenheiten eingeben. Dazu muss erst der vorgenannte Schritt über die >Neu< (+) Eingabe erfolgen.